|
Für die Feuerbestattung ist eine
handschriftliche Willensbekundung des Verstorbenen oder eine
sinngemäße Erklärung der Angehörigen
erforderlich. Die Trauerfeier zur Abschiedsnahme kann mit dem Sarg
oder mit der Urne stattfinden. Die Urne kann in unmittelbarem
zeitlichen Zusammenhang mit der Trauerfeier beigesetzt werden.
Nähere Einzelheiten erläutern wir Ihnen gern in einem
persönlichen Gespräch.
|